der Bilanztagung
„Von Rio über Johannesburg
nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002
Evangelische Akademie
Sachsen-Anhalt, Wittenberg
Impressum
Dieses Wittenberger Memorandum „Nachhaltigkeit als Aufgabe der Kirchen“
wurde angenommen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bilanztagung „Von Rio über Johannesburg nach ...“ vom
14. bis 16. Mai 2002 in der Lutherstadt Wittenberg.
Zu dieser Tagung luden ein:
Evangelischer
Entwicklungsdienst, eed
Arbeitsgemeinschaft der
Umweltbeauftragten der Evangelischen Landeskirchen (AGU)
Kammer für Entwicklung und
Umwelt der Evangelischen Kirche in Deutschland
Konferenz der Beauftragten des
Kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) der Ev. Landeskirchen
Der Beauftragte des Rates der
EKD für Umweltfragen
Brot für die Welt
Arbeitsgemeinschaft der
kirchlichen Energie- und Umweltberater
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Deutschen Diözesen
Die Tagung wurde organisiert von der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt und der EED -
Fachstelle Umwelt und Entwicklung beim Kirchlichen Forschungsheim Wittenberg (KFH)
Das Wittenberger Memorandum kann bezogen werden über:
Fachstelle Umwelt und Entwicklung oder Forschungsstätte der Evangelischen
beim Kirchlichen Forschungsheim Studiengemeinschaft
Wilhelm-Weber-Strasse 1a Schmeilweg 5
D-06886 Lutherstadt Wittenberg D-69118 Heidelberg
Telefon: +49-3491-467093 Telefon: +49-6221-9122-0
Email: Herz-Michl@kfh-wb.de Fax: +49-6221-167257
An diese Anschriften können auch gern Meinungen und Kommentare zum Memorandum gesandt werden.
Bezug aus dem Internet: www.forschungsheim.de/Fachstelle/memo.htm
Texte bzw. Informationen zum Entwurf stellten
bereit:
Johannes Brandstäter, Brot für die Welt, Stuttgart;
Klaus Breyer, Umweltreferent der Ev. Kirche in Westfalen im Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn;
Bernd Brinkmann, Umweltberater der Ev.-Luth. Kirche in Bayern, Pegnitz;
Gotthard Dobmeier, Sprecher der Katholischen Umweltbeauftragten, München;
Michael Frein, eed, Bonn;
Dr. Ruth Gütter, KED der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck, Kassel;
Jobst Kraus, Studienleiter der Ev. Akademie Bad Boll;
Dr. Gerhard Liedke, Heidelberg;
Barbara Riek, eed, Bonn;
Karin Rohr, Herne;
Uwe Schwarzer, Abteilungsleiter strategische Planungen und Projektkoordinierung in der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD, Stuttgart;
Dr. Volker Teichert, Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg;
sowie
Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen, Forschungsstätte der Ev. Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg;
Hans-Joachim Döring, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eva-Maria Herz-Michl, Fachstelle Umwelt und Entwicklung, Wittenberg;
Eberhard Hitzler, Kirchenamt der EKD – Referat Entwicklungspolitik, Hannover;
Jörg Göpfert, Studienleiter der Ev. Akademie Sachsen-Anhalt, Wittenberg
(Redaktion)
Nachhaltigkeit als Aufgabe
der Kirchen
Wittenberger Memorandum
der Bilanztagung
„Von Rio über Johannesburg
nach ... “ vom 14. bis 16. Mai 2002
Impressum
2
1.
Von Rio nach Johannesburg
4
2.
Nachhaltige Entwicklung als
Aufgabe der Kirchen
5
2.1
Tradition und Aufgabe
5
2.2
Nachhaltigkeit in der
Verkündigung und
Kirchen als Orte nachhaltiger Entwicklung
7
3.
Ausgewählte kirchliche Handlungsfelder
8
3.1 Beiträge des kirchlichen Entwicklungsdienstes
für eine global nachhaltige Entwicklung 8
3.2
Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung
9
3.3
Armutsbekämpfung und globale Gerechtigkeit
10
3.4
Fairer Handel mit Produkten aus dem Süden
11
3.5
Nachhaltigkeitspotenziale in Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen
11
3.6
Kirchliches Umweltmanagement
13
3.7
Solarenergie von Kirchendächern
14
3.8
Lokale Agenda 21: eine Herausforderung für kirchliches Handeln
14
3.9
Nachhaltige Vermögensanlage
16
3.10
Diakonie und Nachhaltigkeit
16
4.
Nachhaltigkeit in den Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen
Praxis
18
1. Von
Rio nach Johannesburg
Der 10. Jahrestag
der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de
Janeiro soll vom 26. August bis 4. September 2002
in Johannesburg, Südafrika mit einer weiteren Weltkonferenz, dem Weltgipfel für
Nachhaltige Entwicklung (WSSD), begangen werden. Hier soll überprüft werden, was
seither zum Stichwort „nachhaltige Entwicklung” erreicht worden ist und wie sich
das Erreichte zu den damals verabschiedeten Zielsetzungen verhält. Vor allem
aber sollen die Problemstellungen und Prioritäten für die nächsten Jahre
benannt, erneut Ziele festgelegt und zur Erreichung dieser Ziele geeignete
Maßnahmen verabschiedet werden. Ob sich in Johannesburg die internationale
Politik der Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung im globalen Maßstab
mit der nötigen Entschiedenheit zuwenden wird, ist mehr als ungewiss. Umso
notwendiger ist es, einer Politik mit diesem Ziel so weit wie möglich den Weg zu
bereiten: durch eine Bilanz im Zuständigkeitsbereich der Kirchen und das
Bestimmen eigener Ziele und Maßnahmen, die den Weg zu regionalen und nationalen
Strategien der nachhaltigen Entwicklung erleichtern.
Nachhaltige
Entwicklung
Wohl die bedeutsamste
Definition der Nachhaltigkeit aus dem Bereich der Politik stammt von der
Brundtland-Kommission, die nachhaltige Entwicklung in ihrem Abschlussbericht als
eine Entwicklung beschreibt,[1]
„… die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können”.
Zahllose Arbeiten, die den
Begriff der Nachhaltigkeit verwenden, nehmen diese Definition zu ihrem
Ausgangspunkt. Die anthropozentrische Formel der Brundtland-Kommission liegt
auch dem Begriffsverständnis von Nachhaltigkeit in den Dokumenten der UNCED
zugrunde, die diesen Begriff zum seither vorherrschenden Leitbild der
internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik gemacht haben. Nachhaltigkeit
wird seitdem häufig als positives Schlagwort verwendet, ohne wirklich
klarzulegen, was mit diesem Begriff präzise gemeint
ist.
In der Studie
„Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung“ der Kammer für Entwicklung und
Umwelt der EKD wird dargestellt, dass der Begriff Nachhaltigkeit zumindest die
folgenden ethisch-normativen Aspekte enthält:
-
Die ökologische Dimension
der Nachhaltigkeit bezeichnet die Notwendigkeit der weltweiten
Beachtung von
Rückkopplungen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen an die natürlichen
Lebensgrundlagen. Ressourcenschonung und Prävention sind zukunftsbezogene
Aspekte der Nachhaltigkeit, die auch für künftige Generationen menschenwürdige
Lebensbedingungen garantieren sollen.
- Soziale Gerechtigkeit
und Partizipation sind Gegenwartsaspekte der Nachhaltigkeit. Durch sie soll eine
Grundversorgung aller Menschen sichergestellt werden und die Teilhabe aller an
den Gütern der Erde.
- Die politische
beziehungsweise entwicklungspolitische Dimension der Nachhaltigkeit meint ein
weltweites Entwicklungskonzept für alle Staaten und Länder, insbesondere
zugunsten der Entwicklungsländer, das dem internationalen und interkulturellen
Zusammenleben, der Gerechtigkeit und dem Frieden dient.
Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung verknüpft also ethische Anliegen des Umweltschutzes und der Entwicklungspolitik. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen sollen in der Weise zukunftsfähig gestaltet werden, dass künftigen Generationen keine Hypotheken hinterlassen werden, die ihre Existenzgrundlagen unzumutbar oder gar irreversibel belasten.
2.
Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe der Kirchen
2.1 Tradition
und Aufgabe
Seit Jahrzehnten wird von
vielen Menschen in unserer Gesellschaft nach ethischen Kriterien für den Umgang
mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und nach den Formen des gerechteren
Zusammenlebens zwischen den Menschen gefragt. Die Kirchen, Christinnen und
Christen verstehen dabei die Umwelt als Schöpfung, die uns nicht beliebig zur
Verfügung steht.
Das Alte Testament beginnt mit dem Bekenntnis, dass die Natur und der Kosmos von Gott geschaffen wurden. Nach der biblischen Schöpfungsüberlieferung bekommt der Mensch von Gott eine mitschöpferische Verantwortung zugewiesen: die Erde „zu bebauen und zu bewahren”.[2] Wissenschaft und Technik wurden aber vor allem in der Tradition von Bauen und weniger von Bewahren gesehen. Die Kirchen begnügten sich lange Zeit zu zeigen, dass die biblische Schöpfungslehre mit einem naturwissenschaftlich-technologischen Weltbild vereinbar ist.
Frühzeitig haben die Kirchen vor vermessenen Eingriffen in die Natürlichkeit des Menschen durch Medizin und Psychologie gewarnt. Die Wahrung der Menschenwürde und das Bemühen um soziale Gerechtigkeit waren schon zu Zeiten der industriellen Revolution immer wieder ein Thema, das von Teilen der Kirchen aufgegriffen wurde.
Der Aufgabe, sich zum Anwalt
der Natur und ihres Eigenwertes zu machen, nahmen sich die Kirchen jedoch erst
spät an. So enthält eine gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 1985 unter dem
Titel “Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung” in der Tat das Eingeständnis,
“dass die christliche Theologie die drohenden Gefahren für die Umwelt nicht
rechtzeitig erkannte und in Verlegenheit geriet, als die Bedrohung der Umwelt
plötzlich mit Macht ins allgemeine Bewusstsein trat.”[3]
In jahrzehntelanger ökumenischer Diskussion ist die vereinfachte Interpretation des göttlichen Auftrages nach der Formel „Macht Euch die Erde untertan!” allmählich von dem Leitbegriff einer verantwortlichen Haushalterschaft abgelöst worden. Dieser Begriff umfasst sowohl Ökonomie als auch Ökologie mit dem Ziel einer Haus-, Lebens- und Weltgemeinschaft für alle Menschen. In der bereits genannten gemeinsamen Erklärung der beiden Kirchen von 1985 werden drei Richtlinien für verantwortliches Handeln genannt:
- die Ehrfurcht vor dem Leben,
- eine vorausschauende Gefahrenabschätzung und
- eine nicht nur am ökonomischen Kalkül orientierte Abwägung von Schaden und Nutzen menschlicher Eingriffe in die Natur.
Die damals formulierten
Forderungen für ein „neues Denken und Handeln” lesen sich auch heute noch
überraschend aktuell. Angemahnt
wurde:
-
ein neuer,
umweltverantwortlicher Lebensstil,
-
das Denken in ökologischen
Systemzusammenhängen,
-
ökologisch verträgliches
Wirtschaften, hier vor allem die Entwicklung von „sanften“ und „alternativen“
Technologien sowie ein Engagement für selbstorganisierte, kleine und
überschaubare Betriebsformen.
Von der Politik wurden Rahmenbedingungen verlangt, die ökologisch sinnvolles Verhalten nicht durch Wettbewerbsnachteile bestrafen.
Nachhaltige Entwicklung darf jedoch nicht auf ökologische Ziele verkürzt werden. Deshalb ist aus christlicher Sicht die Gerechtigkeit zwischen den Generationen sowie die Gerechtigkeit zwischen Arm und Reich Dreh- und Angelpunkt für eine nachhaltige Entwicklung. Ohne Gerechtigkeit und Solidarität kann es keine nachhaltige Entwicklung geben. Die Gefährdung eines menschenwürdigen Lebens in der Zukunft darf nicht gegen die Armut und Marginalisierung der Menschen heute ausgespielt werden. Nachhaltige Entwicklung insgesamt ist nur dann möglich, wenn eine einseitige Ausrichtung auf jeweils die ökologische, die ökonomische oder die soziale Nachhaltigkeit vermieden wird. Es geht nicht nur um ökologische Schadensbegrenzung, sondern darum, wie unser Wirtschaften und unsere Lebensstile global verträglicher werden können.
Die Kirchen waren wohl mit
die ersten der großen Institutionen, die den Begriff der nachhaltigen
Entwicklung zur Beschreibung ihrer Aufgaben verwendet und in ihre Programmatik
aufgenommen haben. Auf der „Weltkonferenz des Ökumenischen Rates der Kirchen
(ÖRK) über Wissenschaft und Technologie für eine menschliche Entwicklung” 1974
in Budapest wurde das Studienprogramm „Suche nach einer gerechten,
partizipatorischen und überlebensfähigen Gesellschaft“ (Just, Participatory and
Sustainable Society - JPSS) entworfen. Die fünfte ÖRK-Weltversammlung 1975 in
Nairobi verabschiedete JPSS als Arbeitsschwerpunkt der Weltkirchengemeinschaft
für das darauf folgende Jahrzehnt. Daraus entwickelte sich der konziliare
Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung (Justice,
Peace and Integrity of Creation - JPIC). Diese frühzeitige Schwerpunktsetzung
der Kirchen aus Nord und Süd hat den internationalen Diskurs über Nachhaltigkeit
mit geprägt. Nachhaltigkeit als grundlegendes Leitbild für zukünftige und
zukunftsfähige Entwicklungen hat seit der Konferenz von Rio in verschiedenen
kirchlichen Erklärungen und Verlautbarungen große Beachtung
gefunden.
Das Gemeinsame Wort des
Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz von 1997 mit dem Titel „Für
eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit” nimmt die Zielsetzung der
nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich auf und bezeichnet die Vernetzung der
sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik als Ziel der
Bewusstseinsbildung für eine christliche Weltgestaltung. Es fordert eine
stärkere ökologische Ausrichtung der Wirtschaft, die Abkehr vom rein
quantitativen Wirtschaftswachstum und – zur Wahrnehmung der Verantwortung für
die „Eine Welt” – eine Aufwertung der Entwicklungspolitik sowie ein verbessertes
Mitspracherecht der armen Länder in internationalen Wirtschaftsgremien.[4] Nachhaltigkeit wird hier
also unter den grundlegenden ethischen Perspektiven wie Gottes- und
Nächstenliebe, vorrangige Option für die Armen, Schwachen und Benachteiligten,
Gerechtigkeit, Solidarität und Subsidiarität eingereiht (3.3). „Die
Zielperspektive der Nachhaltigkeit“, so heißt es dort (3.3.5.), „schließt vor
allem die Verantwortung für die Schöpfung ein.“ Und weiter: „Die christliche
Soziallehre muss künftig mehr als bisher das Bewusstsein von der Vernetzung der
sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wecken.“ Nachhaltigkeit als
neues Sozialprinzip!
Dieser Grundgedanke wird
weitergeführt in der von der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen
der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Schrift von 1998 „Handeln für
die Zukunft der Schöpfung“. Nachhaltige Entwicklung wird hier als
politisch-ethischer Leitbegriff und als eine unabdingbare Forderung zeitgemäßer
Schöpfungsverantwortung beschrieben. Es werden Entscheidungskriterien für den
Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung vorgestellt und die Erneuerung des
Lebensstils als wesentliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung
benannt.
Als weitere wichtige
Veröffentlichungen sollen erwähnt werden:
-
„Umwelt und Entwicklung -
eine Herausforderung an unsere Lebensstile“ (1995), das Abschlussdokument des
gemeinsamen Studienprojekts der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) und der
europäischen Bischofskonferenz (CCEE);
-
die Studie des Beirats des
Beauftragten des Rates der EKD für Umweltfragen „Gefährdetes Klima - Unsere
Verantwortung für Gottes Schöpfung“ (1995);
-
die Studie „Die vielen
Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung“
(1999), herausgegeben von der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für
weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz;
-
die Studie der Kammer der
EKD für Entwicklung und Umwelt „Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung“
(2000) sowie
-
die Ergebnisse der dritten
Konferenz der Umweltbeauftragten der europäischen Bischofskonferenzen zum Thema
„Christlicher Lebensstil und nachhaltige Entwicklung“.
In den Kirchen gibt es zu vielen Fragen der weltweiten Gerechtigkeit einen breiten Konsens. Dazu gehört das Engagement der Kirchen im Blick auf die internationale Verschuldung wie zu Fragen der Menschenrechte oder der sozialen Entwicklung. Dabei stehen sie vor einer Fülle von Herausforderungen und neuen Aufgaben: Die wirtschaftliche Globalisierung und die damit verbundene weltweite gegenseitige Abhängigkeit bewirkt, dass unser Wirtschaften, unsere nationalstaatlichen Entscheidungen, unser Lebensstil und Konsum zunehmend Auswirkungen hat auf Lebenschancen von Menschen in anderen Weltregionen. Globalisierungsprozesse müssen so gestaltet werden, dass sie Teil einer nachhaltigen Entwicklung werden.
2.2
Nachhaltigkeit in der Verkündigung und Kirchen als Orte nachhaltiger
Entwicklung
Kirchen haben in ihrer Verkündigung den Auftrag zu trösten, zu mahnen, zu stärken, zu ermutigen und auf der Grundlage des christlichen Glaubens ethische Werte zu vermitteln. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung. Umweltzerstörung und durch Menschen verursachter Klimawandel, die drastische Verringerung der Artenvielfalt, extreme Armut und extremer Reichtum gefährden ein gerechtes und friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker und schädigen die Schöpfung.
In dieser Situation orientieren sich die Kirchen an den Schöpfungstexten des Alten und des Neuen Testamentes, die von Gottes Verheißung und Zukunft für die ganze Schöpfung sprechen. Paulus fasst diese Verheißungen zusammen in seinem Brief an die Römer. „Denn auch die Schöpfung, die sich nach Befreiung sehnt, wird frei werden von der Knechtschaft des Verderbens“ (Römerbrief, 8,19-24a). Bilder dieser befreiten Schöpfung finden sich in Jesaja 65, Jesaja 11, Offenbarung 21 und an vielen anderen Stellen.
Diese Verheißungen schärfen auch unsere Wahrnehmung. Die menschliche und die nichtmenschliche Schöpfung sind nicht nur gefährdet, wie es in den letzten Jahrzehnten in kirchlichen und nichtkirchlichen Texten immer wieder beschrieben wurden ist. Vielmehr wurde und wird die Schöpfung zerstört. Sie wird zerstört durch die von Menschen ausgeübte Gewalt gegen die Natur und gegen Menschen. Befreiung der Schöpfung heißt Befreiung von dieser Gewalt.
Die Kirchen haben allen
Menschen die Botschaft des Evangeliums weiterzusagen. Sie verkünden die frohe
Nachricht von der Befreiung des Menschen von Sünde und Verderben. In diese
Befreiung ist die gesamte Schöpfung eingeschlossen. Damit ist nicht gesagt, dass
Gott es schon machen wird und uns letztlich nichts passieren kann. Unter der
Verheißung der göttlichen Zukunft der Schöpfung sind wir nicht nur zur Bewahrung
der Schöpfung aufgerufen. Als Christinnen und Christen, die aus dieser
befreienden Botschaft leben, arbeiten wir mit an der göttlichen Befreiung der
Schöpfung aus der Gewalt, die ihr angetan wird. Unsere Mitarbeit ist zu
verstehen als Beitrag zur Minimierung der Gewalt gegen Menschen und die Natur.
Wo immer uns das gelingt, ist es ein Zeichen für das Versprechen Gottes, dass
die Gewalt ein Ende haben wird, dass ein neuer Himmel und eine neue Erde kommen
werden. Eine andere Welt ist nicht nur möglich, sondern sie ist uns von Gott
versprochen.
Auf der Grundlage dieser Verheißung setzen sich die Kirchen in ihrer Verkündigung, in ihrer Bildungsarbeit und mit ihrem gesellschaftspolitischen Gewicht für benachteiligte Menschen, für die gefährdete Schöpfung und für die Interessen der künftigen Generationen ein.
Nicht zuletzt um der Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung willen müssen sich die Kirchen mit ihrer eigenen Praxis auseinandersetzen. Auch die tägliche Praxis und die äußere Gestalt predigen. Die Kirchen besitzen Land und betreiben zahlreiche Einrichtungen, etwa Gemeinde- und Tagungshäuser, Kindergärten und Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Gemeinden und Einrichtungen arbeiten insgesamt fast eine Million Menschen. Sie verbrauchen Energie und erzeugen Abfall. Sie kaufen Büromaterial, verbauen Rohstoffe, verwalten Vermögen. Millionen von Menschen kommen täglich in Kontakt mit kirchlichen Einrichtungen.
Im Prozess für nachhaltige Entwicklung können die Kirchen als Vermittler zwischen vielfältigen Interessen auftreten. Sie verfügen über große Erfahrungen im sozialen Engagement – unter anderem in Diakonie, Caritas und der Entwicklungszusammenarbeit. Vor allem aber sind sie fast überall in lokalen Strukturen verankert. Sie können umfangreiche Ressourcen bündeln. Diese Möglichkeiten werden bisher noch nicht ausreichend genutzt.
Es gibt zu vielen Aspekten der Nachhaltigkeit im Raum der Kirche wichtige Vorreiter und gute Pilotprojekte. Viele dieser Projekte und Initiativen werden in den folgenden Abschnitten genannt. Aber nachhaltige Entwicklung, die als Wesensmerkmal kirchlicher Arbeit begriffen wird, verlangt weitergehende Anstrengungen. Eine „gute fachliche Praxis” für nachhaltige Entwicklung muss in allen kirchlichen Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit werden und in den täglichen Auftrag eingehen. Dafür müssen auch die notwendigen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, wenn Nachhaltigkeit als Prinzip im Handeln der Gemeinden und der kirchlichen Verwaltungen dauerhaft verankert werden soll.
3.
Ausgewählte kirchliche Handlungsfelder
3.1 Beiträge
des kirchlichen Entwicklungsdienstes für eine global nachhaltige
Entwicklung
Nach dem Zweiten Weltkrieg
orientierte sich Entwicklungspolitik bis in die neunziger Jahre am Leitbild
einer nachholenden Entwicklung. Dies galt für staatliche und kirchliche
Entwicklungsarbeit gleichermaßen. Auf der Synode in Berlin-Spandau 1968
beschlossen die Gliedkirchen der EKD, künftig mindestens zwei Prozent aller
kirchlichen Haushaltsmittel für den Entwicklungsdienst bereitzustellen. Diese
Mittel, so der Synodenbeschluss, sollten „für Aufgaben eingesetzt werden, die
der Überwindung der Armut, des Hungers, der Not in der Welt und ihrer Ursachen
dienen.“
Die Kirchen dürfen in ihrem
Engagement für die Armen und Marginalisierten nicht nachlassen. Die
Aufgabenbeschreibung von Spandau ist heute nicht weniger aktuell als vor dreißig
Jahren, auch wenn kirchliche Entwicklungsarbeit nicht mehr zu einer
nachholenden, sondern zu einer nachhaltigen Entwicklung unter dem Leitbild von
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung beitragen will. Die
kirchlichen Anstrengungen zur Armutsbekämpfung sind deshalb auch ein Beitrag zur
Umsetzung der Ziele der bei der UNCED in Rio 1992 verabschiedeten Agenda 21, in
der es unter anderem heißt: „Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine größere
Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und
Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten
Herausforderungen überall auf der Welt.“
Die beiden evangelischen
kirchlichen Werke, Brot für die Welt und Evangelischer Entwicklungsdienst (EED),
haben seit der Rio-Konferenz 1992 mit mehr als zwei Milliarden Euro aus
staatlichen und kirchlichen Mitteln sowie aus Spendengeldern
Entwicklungsprogramme gefördert. Die Gliedkirchen der EKD haben seitdem mehr als
600 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe Kirchlicher Entwicklungsdienst
zur Verfügung gestellt. Nicht mitgerechnet sind dabei die Mittel, die
Missionswerke, Landeskirchen, Kirchenkreise und -gemeinden im Rahmen von
Nord-Süd-Partnerschaften und auch mit Partnern in Osteuropa aufgebracht haben.
In vergleichbarem Umfang und
mit gleicher Intensität haben sich auch das Bischöfliche Hilfswerk Misereor
sowie die katholischen Werke, Diözesen und Gemeinden für die
Entwicklungszu-sammenarbeit eingesetzt.
Die Bewusstseinsbildung für
die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile als Grundlage für zukunftsfähige
Lebens- und Wirtschaftsweise ist ein zentrales Anliegen kirchlicher Arbeit.
Hierzu werden in kirchlichen Kindergärten und Schulen, in Akademien und
Bildungshäusern und natürlich in den Ortsgemeinden vielfältige Impulse gegeben.
Das Leitbild „Gut leben statt viel haben“ aus der Studie „Zukunftsfähiges
Deutschland“ ist dabei richtungsweisend. Das Leitbild regt an, genau zu prüfen,
welche Auswirkungen die Lebens- und Wirtschaftsweise in den Industrieländern auf
die Entwicklungen in den Ländern im Süden und Osten hat.
3.2
Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung
Landwirtschaft ist der Bereich ökonomischen Handelns der Menschen, der am deutlichsten mit der Natur verbunden ist. Aus Verantwortung für die ganze Schöpfung müssen die weltweiten Probleme der Landwirtschaft und ihre Auswirkungen für die Armen stärker denn je beachtet werden. Die Gestaltung der Landwirtschaft hat bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung eine Schlüsselrolle.
Nicht zukunftsfähig sind
Strategien zur Entwicklung der Landwirtschaft, die auf einen größtmöglichen
kurzfristigen Gewinn ausgerichtet sind. Dies hat weltweit zu Übernutzung,
Wüstenbildung und Erosion von Böden, zur Kontamination von Luft und Wasser und
zu einem würdelosen Umgang mit den Tieren geführt.
Daher muss das Ziel der
Landwirtschaft weltweit sein, durch eine angepasste Bewirtschaftung einen
optimalen Ertrag unter gleichzeitiger Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit zu
erreichen. Dies wird nur im Zuge einer Rückgewinnung einer regionalen
Perspektive und durch eine Stärkung der lokalen Produzenten durch die Förderung
des standortgerechten Landbaus möglich sein.
Die Kirchen sollten bei der
ökologischen Nutzung ihrer Ländereien und dem Verzehr ökologisch erzeugter
Produkte in ihren Einrichtungen Vorbild sein. Der standortgerechte/ökologische
Landbau ist sowohl im Norden als auch im Süden zu fördern. Die kirchlichen Werke
für die Entwicklungszusammenarbeit unterstützten im vergangenen Jahrzehnt vor
allem Programme für kleinbäuerliche Familien mit extrem niedrigen Einkommen.
Grundlegend ist auch der
Zugang zu Land. Die Agrarpolitik der Regierungen in Entwicklungsländern muss
sich stärker an den Bedürfnissen der Landbevölkerung orientieren als an den
Wünschen oft weltweit operierender agroindustrieller Konzerne. Die
Welthandelsorganisation (WTO) ist gefordert, den Entwicklungsländern die
erforderlichen Möglichkeiten für den Schutz ihrer Märkte für Grundnahrungsmittel
zu gewähren. Die Industrieländer sind gefordert, die entwicklungspolitisch
schädliche Subventionierung ihrer Landwirtschaft einzustellen. Freiwerdende
Mittel sind langfristig für notwendige übergreifende Maßnahmen bei der
Versorgung mit Grundnahrungsmitteln, zum Schutz der Artenvielfalt, den Kampf
gegen die Desertifikation und für eine ökologisch und partizipatorisch
orientierte Agrarforschung im Süden einzuplanen. Der kirchliche
Entwicklungsdienst setzt sich deshalb auch in Dialogen mit Wirtschaft und
Politik auf nationaler und internationaler Ebene für die Interessen der
Kleinbauern und für eine nachhaltige Entwicklung ein.[5]
Da für Kleinbauern der
Einsatz von Agrarchemie und Saatgut, das jedes Jahr neu gekauft werden muss,
kaum bezahlbar ist und diese Anbaumethoden zudem eine Gefahr für den Erhalt der
natürlichen Ressourcen und die Artenvielfalt darstellen, fördert der kirchliche
Entwicklungsdienst vor allem den standortgerechten Landbau. Dazu gehören
agrarökologische Verbesserungen wie Mischkulturen, Kompostverwendung,
Regenwasserreservoirs, der Einsatz von Nützlingen zur natürlichen
Schädlingsbekämpfung und die Verwendung lokaler Sorten. Solche Maßnahmen sind
oftmals sehr erfolgreich. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern konnten damit ihre
Erträge und ihre Einkommen steigern. Die Bodenqualität verbessert sich, und in
vielen Fällen wirken die Maßnahmen zur Konservierung der Böden sogar als
CO2-Senke. Allerdings müssen auch die politischen Rahmenbedingungen
für Kleinbauern verbessert werden, um im nationalen und globalen Maßstab
durchgreifende Fortschritte zu erzielen.
3.3
Armutsbekämpfung und globale
Gerechtigkeit
Armut hat viele Gesichter.
Sie bedeutet nicht nur fehlendes Einkommen, sondern auch fehlenden Zugang zu
Gesundheitsversorgung, Bildung, ausreichender und ausgewogener Ernährung,
sauberem Trinkwasser. Aufgabe des kirchlichen Entwicklungsdienstes ist es, die
Armen und Marginalisierten in den Ländern des Südens und des Ostens darin zu
unterstützen, für ihr Recht auf Gesundheit, Bildung und Nahrung zu
kämpfen.
Dazu fördern der
Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und Brot für die Welt wie auch Misereor
und andere kirchliche Hilfswerke Partnerorganisationen (Kirchen, kirchliche
Gruppen und Nichtregierungsorganisationen) in Übersee, indem sie deren Vorhaben
finanziell unterstützen. Beispielsweise werden Projekte und Programme zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für eine ländliche Entwicklung durch
Brot für die Welt mit Spendenmitteln und durch den EED mit kirchlichen und
staatlichen Mitteln gefördert. Vom EED vermittelte Entwicklungshelferinnen und
-helfer arbeiten in vielen Partnerorganisationen des kirchlichen
Entwicklungsdienstes mit und tragen durch ihre fachliche Unterstützung dazu bei,
dass die Menschen im Süden und im Osten im Kampf für ihre Rechte und die
Überwindung der Armut konkrete Hilfe erfahren.
Im Kontext des
Rio-Folgeprozesses etwa werden Projekte und Programme von Partnerorganisationen
im Süden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz traditionellen
Wissens in Afrika, Asien und Lateinamerika mit finanziellen und personellen
Mitteln unterstützt. Dabei spielen der Schutz traditioneller Pflanzensorten für
Landwirtschaft und Ernährung (und damit zusammenhängend Patente und andere
Rechte an geistigem Eigentum, die die freie Verfügbarkeit von Saatgut betreffen)
eine besondere Rolle. Gleichzeitig treten EED und Brot für die Welt dafür ein,
dass die 1992 in Rio beschlossene Konvention für biologische Vielfalt umgesetzt
und nicht von Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) unterlaufen wird. Im Rio-
und Johannesburg-Prozess ist für die Zukunft zu wünschen, dass die begonnene
Vernetzung und Zusammenarbeit kirchlicher Umwelt- und Entwicklungsarbeit weiter
verstärkt und verstetigt wird.
Zur Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung im Süden und Osten gehört auch die Verantwortung für
eine nachhaltige Entwicklung bei uns. Deshalb engagiert sich der kirchliche
Entwicklungsdienst in der Lobby- und „Advocacy“-Arbeit und fördert
entwicklungspolitische Bildungsarbeit hier in Deutschland. Er kooperiert auf dem
Feld der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit anderen kirchlichen Partnern
und setzt sich zum Beispiel für einen nachhaltigen Tourismus
ein.
Brot für die Welt und der
EED fordern gemeinsam mit dem katholischen Hilfswerk Misereor, dass die
Bundesregierung ihre Verpflichtung einlöst, 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts
für Entwicklungs-zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Die kirchlichen Werke
fordern die Bundesregierung auf, von den vorhandenen Mitteln mehr für direkte
Armutsbekämpfung zu verwenden und das Aktionsprogramm 2015 umzusetzen. Mit
diesem Aktionsprogramm verpflichtet sich die Bundesregierung zur
Armutsbekämpfung und zum Ziel globaler Gerechtigkeit. Auch das Finanzministerium
und das Wirtschaftsministerium müssten diese Ziele verfolgen. Dafür setzen sich
die kirchlichen Werke unter dem Stichwort der Kohärenz bereits seit mehr als
zehn Jahren ein.
3.4 Fairer
Handel mit Produkten aus dem Süden
Seit mehr als 30 Jahren
unterstützen die Kirchen in Deutschland den fairen Handel. Alternativ zu den
herkömmlichen, die Nord-Süd-Kluft oftmals vertiefenden Handelsbeziehungen
sollten den Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika gerechtere und
stabile Preise gezahlt und den Käufern in Deutschland fair gehandelte Produkte
angeboten werden. Gleichzeitig ist der faire Handel zum wichtigsten Medium
entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in Deutschland geworden. Über den Verkauf
der Produkte werden Strukturen des Welthandels und Probleme der globalen
Ökonomie deutlich gemacht. Insbesondere bietet der faire Handel Christinnen und
Christen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Solidarität mit den Menschen in
armen Ländern. Seit den 90er Jahren werden auch im fairen Handel bei Anbau,
Verarbeitung und Vermarktung verstärkt ökologische Aspekte berücksichtigt. Die
handelnden Organisationen bemühen sich bei der Vermarktung in Deutschland auch
um Kooperation mit ökologischen Anbietern.
Bisher konnten die fair
gehandelten Produkte in ihren Marktsegmenten nur Anteile im Promillebereich
erobern. Die Ausnahme bildet fair gehandelter Kaffee mit ca. 1 Prozent. Als
handelspolitische Alternative konnte der faire Handel sich bislang nicht
etablieren. Trotzdem ist er von großer Bedeutung für eine Vielzahl von
Produzenten im Süden und für eine Bildungsarbeit, die entwicklungs- und
umweltpolitische Ziele verfolgt. Der faire Handel bedarf daher der Stärkung.
Hier können kirchliche Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Küchen und
Kantinen in Kirche und Diakonie, gleich ob direkt betrieben oder verpachtet,
stellen große Potenziale bei der kontinuierlichen Nutzung fair gehandelter
Produkte dar. Mit speziellen Vertragsklauseln zur vorrangigen Nutzung – zum
Beispiel von Kaffee und Tee aus der von Kirchen getragenen GEPA und von
regionalen Produkten – können Einrichtungen in Kirche und Diakonie deutlich zu
einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Viele Synoden haben bereits
entsprechende Beschlüsse gefasst, die nun umgesetzt und kontrolliert werden
müssen.
3.5
Nachhaltigkeitspotenziale in Gemeinden und kirchlichen
Einrichtungen
In Deutschland gibt es fast
30.000 Ortsgemeinden beider großer Kirchen und damit eine vergleichbar große
Anzahl von Kirchengebäuden, Pfarr- und Gemeindehäusern. Hinzu kommen die
Einrichtungen der überregionalen Arbeit wie Tagungshäuser, Akademien und
Verwaltung, ca. 15.000 Kindergärten sowie der Gebäudebestand der vielfältigen
diakonischen und caritativen Einrichtungen. Der Unterhalt dieser Infrastruktur
und das Betreiben der Einrichtungen erfordert den Einsatz von Stoff- und
Energiemengen, die bisher weder insgesamt noch nach Kriterien der Nachhaltigkeit
erhoben wurden. Basis des Engagements für nachhaltige Entwicklung sind zugleich
die zahlreichen Gruppen und Initiativen in den Gemeinden und in den Verbänden.
Sie werden insbesondere im Bereich der Bewusstseinsbildung durch die
vielfältigen Angebote der kirchlichen Bildungsstätten und durch diözesane bzw.
landeskirchliche Gremien und Fachstellen unterstützt, z.B. durch die diözesanen
und landeskirchlichen Umwelt- und Entwicklungsbeauftragten. Besonders zu
erwähnen sind auch die Klöster, die auf der Grundlage ihrer jeweiligen
Spiritualität nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise in ihrem Alltag
konkretisieren.
Kirche ist eine nicht unbedeutende Bauherrin und Verwalterin von Gebäuden. Bei Neubauten und Renovierungen kommen bereits in vielen Fällen Grundsätze des ökologischen Bauens zur Anwendung. In einigen Landeskirchen und Diözesen wurden dafür umfangreiche Baurichtlinien erarbeitet. Von großer Bedeutung ist die Art und Weise des Umgangs mit Energie. Maßnahmen zur Energieeinsparung auf der Grundlage von Energieanalysen und zur rationellen Nutzung der Energie sind wichtige Schritte auf diesem Weg. In der Studie „Energisch Energie Sparen“ in Kirchen wurde ermittelt, dass alleine in der Evangelischen Kirche Energie in der Größenordnung der Verbräuche einer Großstadt wie Hannover eingespart werden könnte, ohne dass der Betrieb eingeschränkt werden müsste. Diese Energieeinsparung würde neben dem Schutz der Umwelt durch Reduktion der CO2-Emissionen erhebliche Kostenminderungen zur Folge haben. Große Einsparpotenziale liegen vor allem in der sachgerechten Beheizung bzw. Dämmung des Gebäudebestandes, in einer ökologischen Büropraxis und bei der Beleuchtung. Hierzu sollen nur drei Beispiele genannt werden:
-
Unnötiger Stromverbrauch in
Büros
Der moderne Büroalltag macht
eine Vielzahl von elektronischen Geräten notwendig. Viele dieser Geräte sind
täglich 24 Stunden mit dem Stromnetz verbunden und werden auch über Nacht nicht
oder nur teilweise (stand-by) ausgeschaltet. Eine weithin unbekannte unnötige
Strom-verbrauchsquelle sind elektrische Geräte, deren Stromversorgungseinheit
(Trafo) vor dem Netzschalter angebracht ist. Messungen ergaben, dass selbst bei
ausgeschaltetem Netzzugang viele dieser Geräte noch Strom in den Trafos
verbrauchen. Die Leistung solcher „ausgeschalteten Geräte“ liegt täglich
zwischen 2 und 30 Watt. Wenn in den Büros unserer Kirchengemeinden und
Einrichtungen jeweils nur 10 Watt veranschlagt werden, ergibt das summiert einen
unnötigen Strommehrverbrauch in den Gemeindebüros beider großer Kirchen
Deutschlands von mehr als 4 Mio. kWh/Jahr und somit unnötige Kosten von ca.
550.000 €. Dies kann unter anderem durch eine gezielte Auswahl beim Gerätekauf
oder durch den Einsatz von vorgeschalteten Steckerleisten mit Ausschalter
eingespart werden.
-
Energiesparlampen
Eine weitere Dimension der
Entlastungsmöglichkeiten zeigt der Einsatz von Energiesparlampen. Die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat eine Energiesparlampenaktion in
ihren Gemeinden durchgeführt. 18.000 Energiesparlampen wurden verkauft und gegen
herkömmliche Glühbirnen ausgetauscht. Als Ersparnis über die gesamte Lebensdauer
der Lampen wurde ein Wert in Höhe von ca. 1 Mio. € errechnet. Die Umwelt wird
damit von ca. 12.000 Tonnen CO2 entlastet.
-
Papierverschwendung in
Büros
Aus Erfassungen in Gemeinden
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen geht hervor, dass ein Kirchenbüro –
konservativ geschätzt – durchschnittlich 150.000 Blatt Papier im Jahr verbraucht
(Post, Gemeindebriefe, Handzettel, Liedblätter etc.). Bei 30.000 deutschen
Kirchengemeinden ergibt sich ein Verbrauch von ca. 25.500 Tonnen im Jahr oder
116 Tonnen pro Arbeitstag. Dabei nicht eingerechnet ist der Papierverbrauch der
mittleren und oberen Kirchenverwaltung und der Diakonie. Schätzungen gehen davon
aus, dass mindestens noch einmal die gleiche Menge verbraucht wird. Weit über 75
Prozent dieses Papiers ist „chlorfrei gebleichtes“ Papier. Dieses wird mit hohem
Energieaufwand, Wasserbrauch und immensen Transportwegen aus Zellstoff
hergestellt. Der Einsatz von aus Altpapier hergestelltem Druck- und
Schreibpapier sinkt inzwischen auch in der kirchlichen Verwaltung
wieder.
Ökologische Grundkenntnisse
und die Sensibilisierung für die alltäglichen Zusammenhänge nachhaltiger und
nicht nachhaltiger Prozesse müssen stärker denn je in den Grundkanon der
Ausbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen aufgenommen
werden. Beschlüsse von Synoden oder Verwaltungsrichtlinien, deren Umsetzung
nicht kontrolliert wird, erreichen ihre erhoffte Wirkung in der Regel
nicht.
Die Kirche ist auch im Besitz umfangreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es entscheidend, wie diese Flächen bewirtschaftet werden. Bewirtschaftungsrichtlinien mit Kriterien einer umweltschonenden und naturgerechten Landbewirtschaftung wären dazu eine große Hilfe. Darüber hinaus sollten ökologisch besonders wertvolle Flächen für Zwecke des Naturschutzes zur Verfügung gestellt werden. Beispielgebend sind vor allem Klöster mit ökologischer Landwirtschaft und entsprechend artgerechter Tierhaltung.
Als Besitzerin von Gebäuden
trägt die Kirche auch Verantwortung für den Artenschutz. So sind beispielsweise
Kirchtürme und Dachstühle von Kirchen und Klöstern wichtige Lebensräume für
Fledermäuse, Dohlen und Turmfalken.
Nachhaltige Lebens- und
Wirtschaftsweise konkretisiert sich sehr unmittelbar in regionalen
Vermarktungsinitiativen. Hier sind ökonomische, ökologische und soziale
Bedingungen eng miteinander verbunden. Diese Initiativen können von
Verantwortlichen aus dem kirchlichen Bereich engagiert gefördert und unterstützt
werden. Eine wichtige Unterstützung ist auch der Kauf von Nahrungsmitteln aus
der Region durch kirchliche Bildungsstätten, soziale Einrichtungen und
Klöster.
3.6 Kirchliches
Umweltmanagement
Das Modellprojekt
„Kirchliches Umweltmanagement“ bietet die Chance, glaubwürdig und wirksam zu
einer nachhaltigen Entwicklung in Kirche und Gesellschaft beizutragen. Ziel des
Modellprojekts ist es, Methoden und Verfahren des Umweltmanagements so weiter zu
entwickeln, dass sie sich für die alltägliche Praxis in kirchlichen
Einrichtungen eignen. Im Rahmen des Projektvorhabens werden sechzehn kirchliche
Modelleinrichtungen aus verschiedenen Diözesen und Landeskirchen beim Aufbau
eines Umweltmanagementsystems praktisch unterstützt, begleitet und beraten.
Ausgehend von diesen Praxisbeispielen sollen nach Abschluss des Vorhabens
flächendeckend weitere kirchliche Einrichtungen zur Beteiligung motiviert
werden, um so den Gedanken des Umweltmanagements möglichst breit zu verankern.
Zusätzlich zu den Umweltaspekten konnten auch Qualitäts- und Sozialaspekte in
den kirchlichen Managementsystemen verankert werden. Darüber hinaus sollten
Multiplikatorenprogramme weiter gefördert werden.
Als Richtlinie für die
Einrichtungen dient die „Verordnung über die freiwillige Beteiligung von
Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“. Viele Einzelschritte gehören zur Einführung des
Umwelt-managements: Zunächst wird bei der Einrichtung eine Umweltprüfung
durchgeführt. Dabei werden alle Stoffe, Materialien und Ressourcen wie Wasser
und Energie, die jährlich gekauft, verarbeitet oder verbraucht werden (Inputs),
auf ihre umweltbedingten Auswirkungen hin untersucht. Dabei sollte eine
regionale Beschaffung von ökologisch wertvollen Nahrungsmitteln besonders
beachtet werden. All das, was in die Einrichtungen hineingeht, verlässt diese
wieder über Schornsteine, Abwasserleitungen und Abfallcontainer (Outputs). Somit
sind auch die Abfälle und Emissionen zu erfassen und zu bewerten. Für die
jeweiligen Einrichtungen wird die Auswertung der Umweltprüfung in Form eines
Berichtes vorliegen.
Als nächstes folgt die
Festlegung einer Umweltpolitik. Dazu werden allgemeine Soll-Vorgaben erarbeitet,
die die mittel- bis langfristige Entwicklung in den Einrichtungen beschreiben
sollen. Sinnvoll ist, die Umweltpolitik auf breiter Basis zu diskutieren, indem
über Workshops und Einzelgespräche die Vorstellungen der Mitarbeitenden
ermittelt werden.
Basierend auf den
Ergebnissen der Umweltprüfung und vor dem Hintergrund der Umweltpolitik stellen
die Einrichtungen ein verbindliches Umweltprogramm auf. Konkrete Ziele werden
definiert, Maßnahmen diesen zugeordnet, Verantwortliche benannt, Fristen gesetzt
und Ressourcen bereitgestellt.
Danach wird ein
Umweltmanagement aufgebaut. Es umfasst die organisatorische Verankerung des
Umweltschutzes in den Einrichtungen. Dabei ist z.B. zu klären, wer innerhalb der
Einrichtungen für Umweltfragen verantwortlich zeichnet, welche Gremien gebildet
werden sollten und welche Aufgaben die einzelnen Akteure haben. Schwerpunkt
einer ökologisch ausgerichteten Organisationsentwicklung sind darüber hinaus die
Information, Qualifikation und Beteiligung der
Mitarbeitenden.
Die Durchführung bisheriger
Projekte zum Umweltmanagement hat deutlich gemacht, dass die eigentlichen
Probleme erst bei der Umsetzung des Umweltmanagements auftreten. Daher ist es
besonders wichtig, über einen bestimmten Zeitraum Erfahrungen zu sammeln,
inwieweit sich das Umweltmanagement in der vorgesehenen Form verwirklichen
lässt. Dabei sollte herausgearbeitet werden, inwieweit sich die organisatorische
Aufbau- und Ablaufstruktur bewährt hat bzw. an welchen Stellen Probleme
auftreten, die noch beseitigt werden müssen.
Auf Grundlage der
organisatorischen Verankerung des Umweltmanagements wird für die Einrichtungen
eine Umwelterklärung angefertigt. Sie enthält Angaben zur Umweltprüfung, zum
Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm und dient als internes und
externes Kommunikationsmittel über das Umweltengagement.
Ein Umweltgutachter prüft
die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Umweltmanagements daraufhin,
ob sie mit der Realität in den Einrichtungen und mit den Anforderungen der
EMAS-Verordnung übereinstimmen. Der Umweltgutachter stellt eine
Teilnahmeerklärung aus, mit der sich die Einrichtung in ein Standortregister
eintragen lassen kann.
3.7
Solarenergie von Kirchendächern
Auch in kirchlichen
Einrichtungen ist die Frage von Bedeutung, inwieweit der hohe Energieverbrauch
nicht nur durch Energiesparen und durch den Einsatz effizienter Technologien
gesenkt, sondern ob auch durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger ein
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden kann. Ein wichtiges
Element ist hier der Einsatz von Solarenergie, die durch entsprechende Anlagen
auf kirchlichen Gebäuden erzeugt werden kann.
Zahlreiche evangelische
Landeskirchen und katholische Diözesen haben den Einsatz von Solarenergie in den
letzten Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen gefördert. So wurde in der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg seit 1997 der Bau von 15 Solaranlagen
aus dem Umweltfonds der Landeskirche bezuschusst. Auch die Nordelbische
Evangelisch-Lutherische Kirche hat einen Fonds, der zweckgebundene Zuschüsse für
die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen vergibt. In der Evangelischen
Landeskirche in Baden existiert ein Programm für energiesparendes und
umweltschonendes Bauen in den Kirchengemeinden, mit dem unter anderem
Energieberatung, die Verbesserung von Wärmedämmungen, die Installation von
Steuerungs- und Regelungsanlagen wie auch Pilotprojekte zur aktiven Nutzung
erneuerbarer Energien wie Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen gefördert
werden. Im Blick auf Energieeffizienz und CO2-Reduzierung wird in
einigen katholischen Diözesen auch die Kraft-Wärme-Koppelung in Form von
Blockheizkraftwerken gefördert.
Einen großen Schub hat der
Einsatz der Solarenergie in kirchlichen Einrichtungen durch ein Förderprogramm
der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bekommen, mit dem in den letzten drei Jahren
mit einem Gesamtzuschuss von ca. 10 Millionen € bis zu 600 Solaranlagen in
katholischen und evangelischen Kirchen gefördert werden konnten. Dieses
Förderprogramm war mit der Auflage verknüpft, in den jeweiligen Gemeinden aktiv
über den Einsatz dieser Technik zu informieren, um „Nachahmungseffekte“
anzuregen. Das Förderprogramm ist noch nicht abschließend evaluiert, es kann
aber bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass gerade dieses Element der
regionalen Bewusstseinsbildung sehr erfolgreich war.
3.8
Lokale Agenda 21: eine
Herausforderung für kirchliches Handeln
Den konziliaren Prozess für
Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, der seit 1983 viele
Impulse u.a. zur Bürgerbewegung in der DDR geleistet hat, und die Agenda 21
verbindet eine gemeinsame Vision: eine umwelt- und sozialverträgliche Welt, in
der weder der Süden gegen den Norden, noch künftige gegen heute lebende
Generationen ausgespielt werden. Mittlerweile haben in Deutschland rund 2.400
Kommunen Beschlüsse zur Umsetzung der Agenda 21 auf lokaler und regionaler Ebene
gefasst. Die lokalen Agenda 21-Prozesse sind Möglichkeiten vor Ort, nachhaltige
Entwicklungen anzustoßen. Auch hier sind Verantwortliche aus den christlichen
Gemeinden engagiert beteiligt.
Lokale Agenda 21 im kirchlichen Kontext heißt: Gemeinsam mit der kommunalen Verwaltung, kommunalen Parlamenten, Gruppen, Verbänden, Initiativen und Vertretern der Wirtschaft „der Stadt Bestes“ zu suchen und als „Christengemeinde“ an der zukunftsfähigen Gestaltung der „Bürgergemeinde“ mitzuwirken. Kirchen bringen häufig vor allem Impulse aus dem sozialen und dem Eine-Welt-Bereich in diese Prozesse ein. Die Lokale Agenda 21 bietet für Kirchengemeinden auch Chancen für die Gemeindeentwicklung.
Wie sieht kirchliches
„Agenda 21-Engagement“ konkret aus? Vier Bereiche sind von besonderer
Bedeutung:
-
In Arbeitskreisen und Foren
der Lokalen Agenda mitarbeiten
Zentrale kirchliche
Arbeitsbereiche sind häufig deckungsgleich oder haben zumindest große
Schnittmengen mit den Kernbereichen der Lokalen Agenda 21. Beispielhaft ist hier
an die Eine-Welt-Arbeit und die Arbeit mit Asylsuchenden und Migranten von
Kirchengemeinden zu erinnern, an das kirchliche Engagement für fairen Handel und
an ökumenische Partnerschaften. Ebenso verhält es sich mit dem kirchlichen
Engagement für sozial Benachteiligte, der Arbeit mit Arbeitslosen oder der
kirchlichen Umweltarbeit. In diesen Bereichen besitzen Kirchen Kompetenzen,
langjährige Erfahrung und Kontakte, die als Bereicherung und Vertiefung in den
Agendaprozess eingebracht werden können.
-
Agenda initiieren und
moderieren
Parteipolitisch neutral, vor
Ort präsent, in ihrem Engagement für eine menschengerechte Zukunft akzeptiert,
sind Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen ideale Initiatoren und Moderatoren
von Lokalen Agendaprozessen. Kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
besitzen oft die nötige Methodenkompetenz, Agenda-Arbeitskreise und Foren zu
moderieren oder innovative Planungs- und Erarbeitungsprozesse (z.B.
Zukunftswerkstätten, Zukunftskonferenzen, Open-Space-Veranstaltungen) zu
begleiten. Vielfach bieten Gemeindehäuser und kirchliche Tagungszentren beste
Voraussetzungen für die Durchführung von Arbeitskreisen und Agendaforen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit
stärken
In einigen
Städten spricht die Lokale Agenda 21 hauptsächlich Eliten sowie Vertreter und
Vertreterinnen von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden an. Kirchliche
Initiativen setzen sich dafür ein, dass Bevölkerungsgruppen mit schwächerer
Lobby ihre Interessen und Vorstellungen in die lokale Agenda einbringen können.
Im Lokalen Agendaprozess muss mit ihnen (und nicht über sie!) gesprochen werden.
Zu nennen sind hier besonders Jugendliche, Kinder, Migranten, Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger. Sie brauchen einen starken Partner. Das kann unter anderen
eine Kirchengemeinde oder kirchliche Gruppe sein.
- Konstruktiv-kritisch die Agenda
begleiten
Die Praxis zeigt:
Agendaprozesse stehen häufig in der Gefahr, Akzeptanzbeschaffung für die
herrschende Kommunalpolitik zu sein. Bürgerbeteiligung wird schnell – wenn keine
echte Mitsprache und Mitplanung möglich ist – zur „Bürgerbeschäftigung“. Eine
produktive Vernetzung unterschiedlichster Interessen unter dem Dach einer
nachhaltigen Entwicklung kann so nicht gelingen. In einer solchen Situation
sollte sich die Kirche nicht scheuen, deutliche Kritik zu üben und eine
beteiligungs- und ergebnisorientierte Weiterentwicklung des Agendaprozesses
einzufordern. Die Lokale Agenda setzt dort an, wo Umweltbelastungen und soziale
Probleme offen zu Tage treten. Sie braucht Menschen, die bei Problemen nicht
länger wegsehen und ihre Ideen, Wünsche, Fähigkeiten in die Gestaltung einer
lebenswerten, zukunftsfähigen Kommune einbringen. Es geht darum, neue Formen der
Demokratie und Partizipation zu entwickeln.
Zukunft braucht auch die
Einübung in eine zukunftsfähige Lebensweise. Diese ist unter anderem
gekennzeichnet durch eine Bewegung vom „viel Haben“ zum „gut Leben“, von der
Konkurrenz zur Solidarität und von materiellen zu spirituellen
Werten.
Zur Beteiligung der Kirchen
gehört auch, dass diese von ihren besonderen Erfahrungen in der Ökumene und
Partnerschaft die Frage nach der weltweiten Gerechtigkeit offensiv in die Agenda
21 einbringen. Von ihrem Glauben an die Zusage des Evangeliums können sie mit
langem Atem und Gelassenheit zu immer neuem Engagement in der Agenda ermutigen.
Die Agenda-Bewegung ist eine große Herausforderung für das kirchliche Handeln,
geht es doch darum, mit kleinen Schritten, der Vision von weltweiter
Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung vor Ort näher zu kommen.
3.9 Nachhaltige
Vermögensanlage
Das Engagement für die
Erhaltung der Tragfähigkeit der Erde und das Engagement für ein solides
Finanzwesen verfügen über Gemeinsamkeiten. Beide sind bestrebt – um der Zukunft
willen – die Substanz zu erhalten. Die Kirchen tragen als Verwalter von
Anlagevermögen in mehrstelliger Milliardenhöhe eine große Verantwortung. Der
Anteil der Erträge von Investments an den Einnahmen der Kirchen wird allerdings
oft überschätzt. Er liegt deutlich unter 10 Prozent der jährlichen Einnahmen,
stellt jedoch immerhin einen dreistelligen Millionenbetrag
dar.
Die Anlageentscheidungen
müssen neben finanztechnischen Erfordernissen (Sicherheit, Rendite, Liquidität)
mit dem kirchlichen Auftrag und mit den von der Kirche zu vermittelnden Werten
vereinbar sein. Ausschließlich auf Sicherheit und hohe Erträge ausgerichtete
Finanzstrategien – wie in den Kirchen noch weitgehend üblich – sind nicht mit
dem kirchlichen Auftrag vereinbar.
Die Kirchen haben seit einigen Jahren verstärkt erkannt, dass sie mit ihren Anlagegeldern dazu beitragen können, das Verhalten von Unternehmen in sozialer und ökologischer Hinsicht zu beeinflussen. Dabei geht es in erster Linie um einen konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft. Es gehört zur Aufgabe und Gestalt der Kirche, dass sie die Wünsche und Wertvorstellungen, die sie an die Gesellschaft und die Menschen herantragen will, auch in ihren Investments anwendet. In Zusammenarbeit mit Banken engagieren sich die Kirchen daher zunehmend im Bereich des ethischen Investments. Ein wenn auch insgesamt noch sehr geringer Teil der kirchlichen Mittel wird heute nach ethischen oder nachhaltigen Kriterien angelegt.
Dabei haben die Kirchen
durchaus Fortschritte und positive Erfahrungen gemacht. Wurden in ersten
Schritten Negativkriterien aufgestellt, die bestimmte Unternehmen etwa aus dem
Rüstungsbereich und der Atomindustrie ausschlossen, so kamen später positive
Kriterien und Vergleiche von Firmen innerhalb einer Branche als
Auswahlinstrumente hinzu. Nicht bestätigt hat sich dabei die anfängliche
Befürchtung, dass ethisches Investment zwangsläufig mit einer geringeren Rendite
verbunden sei. Die Erfahrung zeigt vielmehr, dass auch die Börsen nachhaltiges Unternehmensverhalten
langfristig belohnen. In den zurückliegenden Jahren befanden sich Fonds, die
unter nachhaltigen Kriterien geführt werden, bei der Ertragsermittlung nicht
selten auf vorderen Rängen.
Die Kirchen als Großanleger
mit ihren Pensionsfonds und Vermögensverwaltungen sind gut beraten, aktiv in
Anlagen zu investieren, die Kriterien nachhaltiger Entwicklung gerecht werden.
Die kirchliche Finanzverwaltung könnte eine wichtige Rolle bei der
Weiterentwicklung des ethischen Investments hin zu einem nachhaltigen Investment
einnehmen. Dies ist auch aus Gründen
der Rentabilität und der Anlagesicherung durch Diversifikation ökonomisch
sinnvoll.
Mit einem an nachhaltigen Kriterien ausgerichteten Investment – das schrittweise eingeführt werden müsste, da es zur Zeit nur eine begrenzte, wenn auch stetig steigende Anzahl von geprüften nachhaltigen Finanztiteln gibt – kann die Arbeit der kirchlichen Finanzverwaltungen mit der kirchlichen Arbeit im Umwelt- und Entwicklungsbereich korrespondieren und gewisse Steuerungseffekte auslösen.
3.10 Diakonie und
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit aus Sicht der
Diakonie
Nachhaltigkeit muss im Blick auf den Menschen und seine Umwelt definiert werden. Für die Diakonie heißt das: das Zusammenwirken von wirtschaftspolitischen Regelungsgedanken, umweltpolitischen Vorstellungen, politischen Prinzipien und in engerem Sinne sozialen Anforderungen. Nachhaltigkeit muss nach innen und nach außen angestrebt werden. Nach innen muss die Diakonie fragen, inwieweit sie die Kriterien der Nachhaltigkeit in ihrer eigenen Arbeit berücksichtigt. Nach außen ist darzustellen, wie sie Nachhaltigkeit in der Gesellschaft beeinflusst und damit zugleich auch die Anforderungen an die Rahmenbedingungen für ihre eigene soziale Arbeit beschreibt.
Forderungen an Gesellschaft
und Politik
Die Diakonie erwartet von
der Politik, dass die soziale diakonische Arbeit anerkannt und die Qualität der
Arbeit befördert wird; dass zwischen den Generationen und den Geschlechtern
durch politische Entscheidungen Gerechtigkeit hergestellt wird und dass die
Integration von Menschen in der Gesellschaft als vordringlichstes politisches
Ziel beschrieben wird. Zu den Forderungen einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit
gehört auch die Sicherstellung diakonischer Arbeit durch tragfähige
Finanzierung. Die Anerkennung der ökologischen Zielsetzungen in der sozialen
Arbeit ist zu fördern.
Diakonische
Selbstverpflichtung
Die Diakonie muss sich
selbst den Anforderungen nachhaltigen Handelns in der sozialen Arbeit stellen.
Unter den sozialen Gesichtspunkten gehört dazu: Partizipation der Betroffenen
(Patienten etc.), Arbeitsbedingungen, die auch gesellschaftliche Arbeit
ermöglichen, die Sicherstellung eines sozialen Zusammenhalts, der
Einkommensgerechtigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen sowie
den Geschlechtern. Zu den wirtschaftlichen Aspekten gehört der schonende Umgang
mit Finanzmitteln, die Transparenz bei wirtschaftlichen Prozessen, die
Herstellung von Planungssicherung für Dienste und Einrichtungen sowie die
Sicherung der personellen Ressourcen. Ökologisch steht die Frage der
kontinuierlichen Verbesserung der Schonung natürlicher Ressourcen im
Vordergrund.
Die verschiedensten sozialen
Arbeitsfelder der Diakonie wie – 318 stationäre Einrichtungen der Krankenhilfe,
783 Heime und 9.505 Tageseinrichtungen der Jugendhilfe, 1.915 Heime der
Altenhilfe, 1.431 ambulante sozialpflegerische Dienste – sind Orte zu
praktizierender bzw. praktizierter Nachhaltigkeit.[6]
Eines der Instrumente zum
Erreichen von Nachhaltigkeit sind Einrichtungshandbücher, die im Wesentlichen
als Qualitätsmanagement-Handbücher erarbeitet wurden. Die Hauptgeschäftsstelle
des Diakonischen Werkes der EKD hat auch für den Gesamtverband in den jeweiligen
Arbeitsfeldern Handbücher erstellt, in denen die Rahmenbedingungen für
Nachhaltigkeit thematisiert werden. Hierdurch soll das besondere Interesse eines
Spitzenverbandes am Erreichen von Nachhaltigkeit dokumentiert werden. So fordert
das Krankenhaushandbuch der Diakonie zur Reflexion des Stellenwerts der
wirtschaftlichen Ziele und der Profitorientierung im Verhältnis zur Dimension
der christlichen Nächstenliebe auf.
Nachhaltiges Wirtschaften
schließt die ökologische Steuerung mit ein. Für den Pflegebereich bedeutet dies
beispielsweise die Orientierung am effizienten und umweltschonenden Umgang mit
den betreffenden Ressourcen sowie der Einhaltung ökologischer Standards.
Ökologische Standards als Ziele müssen in zu schließende Verträge eingehen.
Ökologische Grundgedanken als Teil der Unternehmenskultur sollten jeweils
Bestandteil bei Investitionen, Gebäude- und Geräteschutz, Verbrauchsmaterial,
der Energieversorgung, Instandhaltung, Abgasregelungen und Entsorgung
sein.
In Krankenhäusern ergeben
sich vielfältige Ansatzpunkte für ökologisches Handeln: differenzierte
Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Beschaffung von Gütern oder –in vielen
Krankenhäusern relevant – bei der Entsorgung radioaktiver Stoffe. Langfristige
Vorhaben sind die konkreten Umsetzungen der nachhaltigen Ziele und
entsprechenden Nachweisen gemäß DIN EN ISO 14001 oder die Erfüllung der
Kriterien der EMAS-Verordnung im ökologischen Bereich.
Das ökologische Bewusstsein
ist noch nicht in allen Diensten und Einrichtungen so ausgeprägt, wie es
wünschenswert wäre. Vor allem die organisatorische Selbständigkeit einzelner
Träger ist der Grund, dass ökologische Verbandsempfehlungen nicht überall in
gleicher Weise in die diakonische Praxis Eingang finden. Dem Sozialbereich
immanent ist auch, dass kurzfristige Problemlösungen häufig vor den
langfristigen Lösungsstrategien rangieren, zu Lasten ökologischer Standards.
Dabei spielen auch wirtschaftliche Engpässe mit dem Druck auf Kostensenkungen
eine starke Rolle, weil bei Kostenträgern ökologische Ziele und Standards oft
nachrangig bewertet werden. Die Kameralistik als Verwaltungsverfahren stand oft
dem sparsamen Umgang mit ökonomischen Ressourcen entgegen, wie dies das jährlich
einsetzende „Dezemberfieber“ zeigte. Erschwert wird nachhaltiges Handeln
dadurch, dass Träger sozialer Arbeit in der Gestaltung ihrer Leistungen nicht
unabhängig sind, weil Gesetzgeber und auch Kostenträger entweder entscheidend
mitwirken oder sogar die Vorgaben bestimmen.
Resümee
In der Diakonie entwickeln
sich zunehmend Prozesse nachhaltigen Handelns. Bei bereits erfolgten Prüfungen
und Zertifizierungen einzelner diakonischer Einrichtungen konnte dokumentiert
werden, dass die Praxis sozialer Arbeit die Kriterien des EU-Öko-Audits erfüllen
und den Ansprüchen nachhaltigen Handelns entsprechen kann. Erste Schritte für
Nachhaltige Entwicklung in der Diakonie sind bereits gegangen worden.
4.
Nachhaltigkeit in den Kirchen: Von Pilotprojekten zur alltäglichen
Praxis
Es ist schon oft genug
betont worden, dass den Industrieländern bei der Umsetzung der Agenda 21 von Rio
und damit auch bei der Konferenz in Johannesburg eine entscheidende Rolle
zukommt: Sie sind es, die für den Löwenanteil des Energie- und
Ressourcenverbrauchs verantwortlich sind und damit auch für den überwiegenden
Teil der Gefährdungen, die dieser Verbrauch für die Schöpfung verursacht. Ein
ökonomisches Kalkül, das sich nicht an den Kriterien einer langfristigen
Nachhaltigkeit orientiert, bestimmt immer weitere Bereiche des Lebens. Treibende
Kraft sind auch hier die Industrieländer. Oft genug sind auch die Kirchen, die
Diakonie bzw. Caritas, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch diesem Muster
verhaftet.
Es ist nicht leicht, hier
gegenzusteuern. Vertreter der Industrieländer können bei einer Weltkonferenz wie
der in Johannesburg jedoch nur dann Veränderungen in Richtung auf eine globale
Nachhaltigkeit einfordern, wenn sie selbst durch Veränderungen in ihrem eigenen
Zuständigkeitsbereich zeigen, dass sie sich an diesem Ziel orientieren. Dies
gilt auch für die Kirchen. Sie gefährden ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht
konzentriert und bewusst Schritte für nachhaltige Entwicklungen in ihren
vielfältigen Gestaltungs- und Verantwortungsbereichen gehen. Die Möglichkeiten,
aber vor allem die Potenziale hierfür sind groß.
Mit dem vorliegenden Text
wurden verschiedene Bereiche kirchlichen Handelns für nachhaltige Entwicklung
dargestellt und bilanziert. Diese Bilanz zeigt, dass an vielen Stellen wertvolle
und wichtige Ansätze vorhanden sind, dass erste Schritte auf dem Weg zur
nachhaltigen Entwicklung gegangen wurden. Der Einsatz für nachhaltige
Entwicklung ist jedoch auch in den Kirchen bisher oftmals das Werk einer
engagierten Minderheit kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in
ihren Einrichtungen als – teilweise lästige – Außenseiter wahrgenommen werden.
Deren Pilotprojekte sind jedoch gleichzeitig sehr häufig hoch willkommen, denn
an ihnen wird sichtbar, wie sich der Anspruch der Bewahrung der Schöpfung und
von mehr Gerechtigkeit mit dem kirchlichen Alltag verbinden lässt.
Im nächsten Schritt muss es
gelingen, das „Zeitalter der Pilotprojekte“ zu verlassen und das Ziel
„nachhaltige Entwicklung“ in allen Bereichen kirchlichen Lebens, in ihren
Gemeinden, Einrichtungen und Strukturen fest zu verankern. Dazu sollen die
genannten Beispiele anregen. Sie zeigen, dass in unseren Kirchen viel
Vorbildliches geschieht, das auch an anderen Stellen nachgeahmt werden kann.
Nachhaltiges Handeln besteht aus vielen kleinen Schritten, in vielen
unterschiedlichen Bereichen. Wir sind der Überzeugung, dass damit auch in den
Kirchen eine neue Arbeits- und Lebensqualität erreicht werden
kann.
Lutherstadt Wittenberg, den 16. Mai 2002
[1] Übers. bei Hauff, Volker (Hrsg.) (1987); Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Greven: Eggenkamp, 46. Die deutsche Übersetzung verwendet hier jedoch den Begriff der „dauerhaften” anstelle der „nachhaltigen” Entwicklung.
[2] Ausführlich siehe dazu u.a. EKD-Texte 52, S. 12f.
[3] Rat der EKD/Deutsche
Bischofskonferenz (Hg.) (1985); Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung, S.
32.
[4] Rat der EKD/Deutsche
Bischofskonferenz (Hrsg.) (1997); Für eine Zukunft in Solidarität und
Gerechtigkeit, Randziffern 122 – 128.
[5] Näheres zu diesem Thema in Ernährungssicherung und Nachhaltige Entwicklung, Studie der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt, EKD Texte 67, 2000.
[6] DW-EKD-Statistik 2000